Kiralama Sözleşmesi
Mietvertrag über bewegliche Sachen
Bestell-Nr. {{order.number}} · Datum {{order.date}}
Vertragsparteien
Vermieter
MRD Textil GmbH · Charlottenstraße 58, 40210 Düsseldorf, Deutschland Amtsgericht Düsseldorf, HRB 111767 USt-IdNr.: DE461518906 Telefon +49 15510 256224 · E-Mail info@myrentaldress.com
Mieter
| Name | {{customer.name}} |
| Anschrift | {{customer.address}} |
| Telefon | {{customer.phone}} |
| {{customer.email}} |
Mietsache
| Artikel | Menge | Farbe | Größe |
|---|---|---|---|
| {{product.name}} | 1 | {{product.color}} | {{product.size}} |
Mietzeit
| Verwendungstag | {{usage.date}} |
| Übergabe | {{delivery.date}} — {{delivery.type}} ({{delivery.branch}}) |
| Rückgabe | {{return.date}} — {{return.type}} ({{return.branch}}) |
Die Mietzeit läuft vom Übergabetag bis zum Rückgabetag. Der Vertrag endet mit Ablauf der Mietzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf (§ 542 Abs. 2 BGB).
Preis
| Mietpreis (inkl. USt.) | {{price.product}} |
| Versandkosten | {{price.shipment}} |
| Rabatt | {{price.discount}} |
| Gesamtmietpreis (inkl. USt.) | {{price.total}} |
| davon Reservierungsentgelt (25 %) | {{price.deposit}} |
| davon Restmiete | {{price.balance}} |
| bereits gezahlt | {{price.paid}} |
| offener Betrag | {{price.remaining}} |
Das Reservierungsentgelt ist ein Teil des Gesamtmietpreises, kein zusätzliches Entgelt. Die Aufteilung gilt unabhängig davon, ob der Gesamtmietpreis in einer oder in mehreren Zahlungen entrichtet wird (§ 5 Abs. 2 AGB).
Geltung der Allgemeinen Vermietbedingungen
Für diesen Vertrag gelten die nachstehenden Allgemeinen Vermietbedingungen. Weichen die Angaben dieses Bestellscheins von den Allgemeinen Vermietbedingungen ab, gehen die Angaben dieses Bestellscheins vor (§ 305b BGB).
Allgemeine Vermietbedingungen (AGB)
MRD Textil GmbH — Vermietung von Kleidung und Accessoires
Stand: 28.08.2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Vermietbedingungen gelten für alle Verträge über die entgeltliche Gebrauchsüberlassung von Kleidungsstücken und Accessoires (nachfolgend „Mietsache”) zwischen
MRD Textil GmbH Charlottenstraße 58, 40210 Düsseldorf, Deutschland Amtsgericht Düsseldorf, HRB 111767 USt-IdNr.: DE461518906 Telefon: +49 15510 256224 · E-Mail: info@myrentaldress.com
(nachfolgend „Vermieter”) und dem Mieter.
(2) Der Vertrag richtet sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, die die Mietsache zu privaten Zwecken anmieten.
(3) Der Vertrag setzt unbeschränkte Geschäftsfähigkeit voraus. Minderjährige können den Vertrag nur mit Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters schließen (§§ 107, 108 BGB).
(4) Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihnen in Textform ausdrücklich zu.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Mietsache — das vermietete Kleidungsstück oder Accessoire samt Zubehör.
Verwendungstag — der vom Mieter gewählte Tag, an dem er die Mietsache bestimmungsgemäß nutzt.
Übergabetag — der Tag, an dem die Mietsache dem Mieter im Ladengeschäft ausgehändigt oder, bei Versand, dem Transportunternehmen übergeben wird. Er ist der erste Tag der Mietzeit.
Rückgabetag — der Tag, an dem die Mietsache dem Vermieter zurückzugeben ist. Er ist der letzte Tag der Mietzeit.
Mietzeit — der Zeitraum vom Übergabetag bis zum Rückgabetag.
Gesamtmietpreis — der im Bestellschein ausgewiesene Gesamtpreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Versandkosten sind nicht Teil des Gesamtmietpreises und werden gesondert ausgewiesen.
Reservierungsentgelt — der in § 5 Abs. 2 bestimmte Teil des Gesamtmietpreises.
Restmiete — der Gesamtmietpreis abzüglich des Reservierungsentgelts.
Tagesmiete — der Gesamtmietpreis geteilt durch die Anzahl der Tage der Mietzeit.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Der Vermieter überlässt dem Mieter die im Bestellschein bezeichnete Mietsache für die dort bestimmte Mietzeit zum Gebrauch. Der Vertrag ist ein Mietvertrag über eine bewegliche Sache (§§ 535 ff. BGB) und auf bestimmte Zeit geschlossen; er endet mit Ablauf der Mietzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf (§ 542 Abs. 2 BGB).
(2) Ein Eigentumsübergang findet nicht statt. Die Mietsache bleibt jederzeit Eigentum des Vermieters.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Mietsachen im Onlineshop ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen” gibt der Mieter ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Mietvertrages ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Bestellung innerhalb von 48 Stunden nach Zugang in Textform bestätigt oder die Mietsache übergibt. Bestätigt der Vermieter nicht innerhalb dieser Frist, kommt kein Vertrag zustande; bereits geleistete Zahlungen werden dem Mieter unverzüglich und ohne Abzug erstattet. Eine automatisch erzeugte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar.
(4) Wird der Vertrag im Ladengeschäft in Anwesenheit beider Parteien geschlossen, kommt er mit der übereinstimmenden Erklärung beider Parteien zustande.
(5) Der Vertragstext wird vom Vermieter gespeichert und dem Mieter nach Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger zugesandt.
§ 5 Mietpreis, Reservierungsentgelt und Zahlung
(1) Es gilt der im Bestellschein ausgewiesene Gesamtmietpreis. Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Vom Gesamtmietpreis entfallen 25 % auf das Reservierungsentgelt. Es vergütet die Zuweisung der Mietsache an den Mieter für den gewählten Verwendungstag und die damit verbundene Herausnahme der Mietsache aus der Vermietung an Dritte für diesen Zeitraum. Diese Aufteilung gilt unabhängig davon, ob der Gesamtmietpreis in einer oder in mehreren Zahlungen entrichtet wird.
(3) Die Restmiete ist spätestens am Übergabetag zu zahlen, in jedem Fall vor Aushändigung der Mietsache oder vor deren Übergabe an das Transportunternehmen.
(4) Für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels wird kein zusätzliches Entgelt erhoben.
(5) Versandkosten trägt der Mieter, sofern er den Versand wählt. Ihre Höhe wird vor Abgabe der Bestellung ausgewiesen.
(6) Gerät der Mieter mit einer Zahlung in Verzug, kann der Vermieter Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen (§ 288 Abs. 1 BGB). Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.
§ 6 Mietzeit, Übergabe und Rückgabe
(1) Übergabetag, Rückgabetag und Verwendungstag ergeben sich aus dem Bestellschein.
(2) Die Mietzeit verlängert sich nicht dadurch, dass die Mietsache verspätet zurückgegeben wird. Der Vertrag wird durch eine verspätete Rückgabe nicht auf unbestimmte Zeit verlängert; § 545 BGB wird abbedungen.
(3) Übergabe und Rückgabe erfolgen nach Wahl des Mieters im Ladengeschäft oder durch Versand.
(4) Bei Versand an den Mieter trägt der Vermieter die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Mietsache bis zur Ablieferung beim Mieter. Erreicht die Mietsache den Mieter nicht rechtzeitig, richten sich seine Rechte nach den §§ 536 ff. BGB und nach § 15 dieser Bedingungen.
(5) Bei der Rücksendung hat der Mieter die Mietsache sorgfältig und transportgeeignet zu verpacken und das vom Vermieter benannte Transportunternehmen zu verwenden. Der Mieter hat den Versandbeleg aufzubewahren und dem Vermieter auf Verlangen vorzulegen. (6) Übt der Mieter sein Widerrufsrecht aus, so trägt der Vermieter die Gefahr der Rücksendung der Mietsache (§ 355 Abs. 3 Satz 4 BGB).
§ 7 Gebrauch der Mietsache
(1) Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung, Verschmutzung und Verlust zu schützen.
(2) Der Mieter hat die Mietsache nicht zu waschen, chemisch reinigen zu lassen oder chemisch zu behandeln. Die Reinigung übernimmt der Vermieter; sie ist im Gesamtmietpreis enthalten.
(3) Änderungen an der Mietsache — insbesondere Kürzen, Enger- oder Weitermachen, Aufnähen, Entfernen von Teilen — sind dem Mieter nicht gestattet. Erforderliche Anpassungen nimmt ausschließlich der Vermieter vor.
(4) Der Mieter darf die Mietsache nicht untervermieten, Dritten überlassen, veräußern, verpfänden oder sonst über sie verfügen.
(5) Der Mieter hat dem Vermieter Beschädigung, Verlust oder Diebstahl der Mietsache unverzüglich in Textform anzuzeigen.
§ 8 Rechte des Mieters bei Mängeln
(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die §§ 536, 536a BGB. Ist die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben oder gemindert, ist der Mieter kraft Gesetzes von der Miete befreit oder schuldet nur eine angemessen herabgesetzte Miete.
(2) Der Mieter hat einen Mangel unverzüglich nach Kenntnis in Textform anzuzeigen, damit der Vermieter Abhilfe schaffen kann. Unterbleibt die Anzeige, bleiben die gesetzlichen Rechte des Mieters unberührt; er haftet jedoch für den durch die unterbliebene Anzeige entstandenen Schaden (§ 536c Abs. 2 BGB).
(3) Der Vermieter kann einen Mangel nach seiner Wahl beseitigen oder eine mangelfreie gleichwertige Mietsache zur Verfügung stellen. Die gesetzlichen Rechte des Mieters bleiben unberührt.
(4) Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 9 Haftung des Mieters für Beschädigung und Verlust
(1) Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten (§ 538 BGB). Dazu zählen insbesondere übliche Gebrauchsspuren.
(2) Für darüber hinausgehende Beschädigungen, Verunreinigungen, Fehlteile oder den Verlust der Mietsache haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn er sie zu vertreten hat.
(3) Ist die Beschädigung behebbar, schuldet der Mieter die erforderlichen Instandsetzungskosten. Der Vermieter weist diese Kosten nach.
(4) Ist die Beschädigung nicht behebbar oder ist die Mietsache verloren gegangen, schuldet der Mieter den Wiederbeschaffungswert der Mietsache zum Zeitpunkt des Schadenseintritts. Bereits geleistete Zahlungen auf den Gesamtmietpreis werden angerechnet.
(5) Ansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten ab Rückerhalt der Mietsache (§ 548 Abs. 1 BGB).
§ 10 Verspätete Rückgabe
(1) Gibt der Mieter die Mietsache nach Ende der Mietzeit nicht zurück, schuldet er für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung für jeden angefangenen Tag die Tagesmiete (§ 546a Abs. 1 BGB).
(2) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt (§ 546a Abs. 2 BGB). Ein solcher Schaden liegt insbesondere vor, wenn der Vermieter wegen der Vorenthaltung eine bereits bestätigte Vermietung der Mietsache an einen Dritten absagen muss; er hat die Buchung und deren Wert nachzuweisen.
(3) Gibt der Mieter die Mietsache nicht innerhalb von 20 Tagen nach dem Rückgabetag zurück, kann der Vermieter statt der Rückgabe den Wiederbeschaffungswert nach § 9 Abs. 4 verlangen. Ab Zugang dieses Verlangens entfällt die Entschädigung nach Absatz 1 für die Zukunft; bis dahin entstandene Ansprüche bleiben bestehen.
§ 11 Stornierung durch den Mieter
(1) Der Mieter kann den Vertrag vor Beginn der Mietzeit jederzeit in Textform stornieren.
(2) Nach § 537 Abs. 1 BGB bliebe der Mieter auch dann zur Zahlung der vollen Miete verpflichtet, wenn er die Mietsache aus einem in seiner Person liegenden Grund nicht nutzen kann. Abweichend davon und zugunsten des Mieters ermäßigt sich seine Zahlungspflicht bei einer Stornierung wie folgt:
| Zeitpunkt der Stornierung vor dem Übergabetag | Geschuldete Restmiete | Reservierungsentgelt |
|---|---|---|
| 21 Tage oder mehr | 0 % | bleibt geschuldet |
| 20 bis 5 Tage | 33,3 % | bleibt geschuldet |
| weniger als 5 Tage | 73,3 % | bleibt geschuldet |
(3) Bereits gezahlte Beträge, die nach Absatz 2 nicht geschuldet sind, erstattet der Vermieter unverzüglich über dasselbe Zahlungsmittel, das der Mieter verwendet hat.
(4) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter höhere ersparte Aufwendungen entstanden sind oder dass er die Mietsache anderweitig vermietet hat; in diesem Fall ermäßigt sich der geschuldete Betrag entsprechend (§ 537 Abs. 1 Satz 2 BGB). Dem Mieter bleibt ferner der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die vorstehenden Beträge.
(5) Der Vermieter räumt dem Mieter ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesondert zur Verfügung gestellten Widerrufsbelehrung ein. Dieses Widerrufsrecht bleibt von den Absätzen 1 bis 4 unberührt und geht ihnen vor.
(6) Der Vermieter weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen, ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht. Auf die Einräumung des Widerrufsrechts nach Absatz 5 hat dies keinen Einfluss; der Mieter kann es in jedem Fall nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung ausüben.
§ 12 Nichtabnahme und Zahlungsverzug
(1) Nimmt der Mieter die vertragsgemäß bereitgestellte Mietsache nicht ab, bleibt er nach § 537 Abs. 1 BGB zur Zahlung verpflichtet. Abweichend davon und zugunsten des Mieters ermäßigt sich seine Zahlungspflicht auf das Reservierungsentgelt zuzüglich 80 % der Restmiete. § 11 Abs. 4 gilt entsprechend.
(2) Zahlt der Mieter die Restmiete nicht bis zu dem in § 5 Abs. 3 bestimmten Zeitpunkt, kann der Vermieter die Übergabe verweigern. Der Vermieter teilt dies dem Mieter in Textform mit. Ist die Mietsache noch rechtzeitig zum Verwendungstag bereitzustellen, räumt der Vermieter dem Mieter eine angemessene Nachfrist ein; zahlt der Mieter innerhalb dieser Frist, wird der Vertrag durchgeführt.
(3) Kommt es aus den Gründen des Absatzes 2 nicht zur Übergabe, gilt Absatz 1 entsprechend.
§ 13 Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 543 BGB) bleibt unberührt.
(2) Ein wichtiger Grund für den Vermieter liegt insbesondere vor, wenn der Mieter die Mietsache vertragswidrig gebraucht, sie einem Dritten unbefugt überlässt oder sie durch Vernachlässigung erheblich gefährdet.
(3) Im Fall der Kündigung hat der Mieter die Mietsache unverzüglich zurückzugeben. Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben unberührt.
§ 14 Höhere Gewalt
(1) Wird eine Partei durch höhere Gewalt an der Erfüllung gehindert — insbesondere durch Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg oder bindende behördliche Anordnungen — teilt sie dies der anderen Partei unverzüglich mit.
(2) Ist dem Vermieter die Gebrauchsüberlassung dauerhaft unmöglich, entfällt die Zahlungspflicht des Mieters und bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet (§ 275 Abs. 1, § 326 Abs. 1 und 4 BGB).
(3) Im Übrigen gelten die Grundsätze über die Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB).
§ 15 Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht), und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 16 Mitteilungen und Textform
(1) Anzeigen und Erklärungen nach diesem Vertrag können in Textform (§ 126b BGB) abgegeben werden, insbesondere per E-Mail. Eine strengere Form wird nicht verlangt.
(2) Der Mieter hält seine im Bestellschein angegebenen Kontaktdaten aktuell und teilt Änderungen dem Vermieter unverzüglich mit.
§ 17 Verbraucherstreitbeilegung
Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der Mieter seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt (Art. 6 Rom-I-Verordnung).
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Verbindlich ist ausschließlich die deutsche Fassung dieser Bedingungen. Fassungen in anderen Sprachen dienen allein der Information.